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Energie und Umwelt

Förderprogramme der Stadtwerke Herne

Auch in diesem Jahr haben die Stadtwerke Herne wieder Förderprogramme aufgelegt und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Umwelt - und helfen, Geld zu sparen.

Das Ergebnis der Förderung kann sich sehen lassen: Es konnten beispielsweise bereits mehr als 600 Heizungsanlagen auf die umweltfreundliche Energie Erdgas bzw. auf Erdgas-Brennwerttechnik umgestellt werden.

Förderregelungen für Heizungsanlagen

Ältere Heizungsanlagen sind oft überdimensioniert und technisch längst überholt. Auch der Gesetzgeber verlangt die Umrüstung auf neue, energiesparende Kesselgenerationen.

Fördermöglichkeiten:

  • Bei erstmaliger Umstellung einer bestehenden Heizung auf Erdgas mit Brennwerttechnik beträgt der einmalige Zuschuss für Ein- und Mehrfamilienhäuser 200 Euro je beheizter Wohneinheit
  • Für sonstige Erdgasheizungen beträgt der einmalige Zuschuss für Ein- und Mehrfamilienhäuser 150 Euro je beheizter Wohneinheit
  • Maximale Förderung: vier Wohneinheiten je Haus
  • Die Förderung gilt auch für Gewerbekunden: bei Anlagen bis 50 kw Leistung 250 Euro, bei Anlagen ab 50 kw Leistung 500 Euro
  • Bedingung: fünfjährige Erdgasbindung und Lieferung durch die Stadtwerke Herne AG.

Förderregelungen für Blockheizkraftwerke

Fördermöglichkeiten:

  • Bei Installation eines Erdgas-Blockheizkraftwerkes beträgt der einmalige Zuschuss 250 Euro je beheizter Wohneinheit.
  • Maximale Förderung: vier Wohneinheiten je Haus
  • Die Förderung gilt auch für Gewerbekunden: Bei Anlagen bis 50 kw thermische Leistung 250 Euro, bei Anlagen ab 50 kw thermische Leistung 500 Euro.
  • Bedingung: fünfjährige Erdgasbindung und Lieferung durch die Stadtwerke Herne AG.

Thermische Solaranlagen

Förderregelungen für Solaranlagen

Thermische Solaranlagen nutzen die Wärmestrahlung der Sonne - zur Warmwasserbereitung (beispielsweise für die Dusche oder das Bad) und eventuell auch zur Unterstützung der Raumheizung.

Im Kollektor wird die Strahlung der Sonne in Wärme umgesetzt. Ein Speicher nimmt die Wärme über einen Wärmetauscher auf, so dass sie zur späteren Nutzung wieder abgegeben werden kann.

Im Allgemeinen werden thermische Solaranlagen so ausgelegt, dass sie 50 bis 70 Prozent des Warmwasserbedarfs decken. Auf Grund der jahreszeitlichen Schwankungen ist eine Zusatzheizung (beispielsweise mit Erdgas) erforderlich.

Fördermöglichkeiten:

  • Für thermische Solaranlagen in Verbindung mit einer Erdgasheizung oder -wärmepumpe gewähren wir eine einmalige Förderung auf die Kollektorfläche von 100 Euro je m² (gilt nicht für Schwimmbäder).
  • Maximale Förderung: 500 Euro je Anlage.
  • Bedingung: fünfjährige Erdgasbindung und Lieferung durch die Stadtwerke Herne AG.

Förderregelungen für Erdgasfahrzeuge

Im Vergleich zu benzin- bzw. dieselbetriebenen Fahrzeugen ergeben sich bei Erdgas-Pkw bis zu 80 Prozent weniger ozonbildende Abgase sowie zwischen 60 bis 90 Prozent weniger Kohlenmonoxid. Durch deutlich günstigere Kraftstoffpreise gegenüber Benzin oder Diesel spart ein Erdgasfahrzeug bares Geld.

Fördermöglichkeiten:

  • Neufahrzeuge und umgerüstete Fahrzeuge von Privatkunden (max. drei Jahre alt) können ein halbes Jahr lang kostenlos an unserer ewmr-Erdgastankstelle an der Herner Straße 463, 44807 Bochum, betankt werden.
  • Gewerbekunden erhalten eine Förderung von 300 kg Erdgas je Fahrzeug. Jeder Antragsteller erhält einmalig eine Förderung innerhalb von vier Jahren (nur für erstmalig geförderte Fahrzeuge).

Förderung von Erdgaswärmepumpen

Fördermöglichkeit:

  • Bei erstmaliger Anschaffung beträgt der Zuschuss 500 Euro.
  • Bedingung: fünfjährige Erdgasbindung und Lieferung durch die Stadtwerke Herne AG.

Förderung von Erdgaswäschetrocknern

Fördermöglichkeit:

  • Bei erstmaliger Anschaffung beträgt der Zuschuss 100 Euro.

Ansprechpartnerin

Fragen beantwortet Ihnen gerne die Fachberaterin der Stadtwerke Herne:
Elke Barkowski, Tel.: (02323) 592-291, E-Mail: beratung@stadtwerke-herne.de

Sie können auch direkt über unser Kontaktformular eine E-Mail senden oder den Rückrufservice nutzen.

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