
Seit dem 6. November 2006 gelten schärfere EU-Regeln, was man auf einem Flug im Handgepäck mit an Bord nehmen darf. An den Airports wird seitdem strenger kontrolliert. Und Fluggäste müssen unter Umständen beim Check-in problematische Gegenstände von der Handtasche in den Koffer umpacken. Die Regelung wurde vor kurzem bis mindestens 2013 verlängert.
Was gilt: Vorbei die Zeiten, als man eine Wasserflasche mit in den Flieger nehmen konnte - es sind nur noch Behälter mit jeweils maximal 0,1 Liter Flüssigkeit erlaubt. Alle Flüssigkeitsbehälter müssen in einem durchsichtigen Plastikbeutel transportiert werden - dies wird kontrolliert und betrifft nur das Handgepäck. Insgesamt darf ein Plastikbeutel maximal einen Liter fassen. Pro Fluggast ist nur ein Beutel erlaubt.
Die Plastikbeutel muss durchsichtig und wiederverschließbar sein. Einfache Plastikbeutel mit Gummiband sind nicht zulässig. Erlaubt sind zum Beispiel wiederverschließbare Standard-Gefrierbeutel aus dem Supermarkt. An vielen Flughäfen gibt es Plastikbeutel mit Reißverschluss.
Unter den Begriff "Flüssigkeiten" fallen nicht allein Getränke, sondern auch Sonnenöl, Parfum, Gel, Rasierschaum, Spray, Shampoo, Flüssigseife, Creme, Deoroller, Lippgloss und Zahnpasta. Wer die Kontrollen passiert hat, kann aber anschließend in der Sicherheitszone des Flughafens oder an Bord Getränke kaufen.
Ausnahmen: Babynahrung und -milch oder Saft für Kleinkinder dürfen in für die Reise ausreichender Menge mit an Bord genommen werden. Das gilt auch für Medikamente oder Insulin ebenso wie für Diabetiker-Säfte. Diese Flüssigkeiten müssen nicht in den Plastikbeutel. Es kann aber sein, dass Passagiere nachweisen müssen, dass sie die Medikamente tatsächlich benötigen - zum Beispiel durch ein ärztliches Attest.
Fürs Handgepäck gelten weiterhin folgende Höchstmaße: Es darf nicht länger als 56 Zentimeter, nicht breiter als 45 Zentimeter und nicht höher als 25 Zentimeter sein. Ausnahmen gibt es u.a. für Musikinstrumente und Kameras.
Zu den Gegenständen, die grundsätzlich in der Kabine verboten sind, gehören spitze oder scharfe Objekte: zum Beispiel Messer und Rasierklingen, Scheren, Ski- und Wanderstöcke, aber auch Werkzeuge wie Sägen oder Zangen.
Auch stumpfe Gegenstände, die Verletztungen hervorrufen können, gehören nicht ins Handgepäck. Dazu zählen u.a. Golfschläger, Skateboards und Angelruten. Gleiches gilt für brennbare Substanzen. Darunter fallen auch Feuerzeuge und Feuerwerkskörper sowie Überallanzünder - und Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 70 Prozent (Strohrum etc.).
Wichtig für Taucher: Die Harpune gehört nicht ins Handgepäck. Taucherlampen hingegen dürfen mit an Bord genommen werden. Da es bei eingeschalteten Taucherlampen zu einer starken Hitzeentwicklung kommen kann, muss das Leuchtmittel oder die Energiequelle entnommen werden.
Mehr Zeit mitbringen! Nicht nur der Check-in, sondern auch an der Sicherheitskontrolle kann es länger dauern. Um die Abfertigung zu beschleunigen, sollte ein Reisender das Handgepäck auf ein Gepäckstück beschränken. Größere Trolleys oder Taschen sollte man gleich beim Check-in als Reisegepäck aufgeben.
Die Regeln gelten für alle Flüge, die an Flughäfen innerhalb der EU, der Schweiz, Norwegen und Island starten, außerdem auf allen Flügen aus den USA und Kanada. Sie gilt ebenfalls für Passagiere, die auf einem Flughafen in der EU umsteigen.
Die Sicherheitsbestimmungen können von Fluglinie zu Fluglinie variieren. Am besten vorher bei der Fluggesellschaft nachfragen, worauf zu achten ist.
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