Deine Freunde tanzen bis 2 Uhr in der Disco. Für Dich ist aber schon um Mitternacht Schluss – behaupten jedenfalls Deine Eltern. Was geht laut Jugendschutzgesetz und was nicht? Mach den Test und finde es heraus.
Kein Tabak! Kein Alkohol! Keine Brutalo-Filme! Und das ist längst nicht alles, was laut Jugendschutzgesetz schlecht für dich und deine Entwicklung ist. Hört sich schrecklicher an, als es in Wirklichkeit ist.
… in eine Gaststätte?
Gaststätten sind Orte, in denen auch alkoholische Getränke ausgeschenkt werden wie Kneipen, Pensionen etc.
Unter 16: Du darfst nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten* Person bis 23 Uhr in eine Gaststätte.

Regel Nr. 1:
Wer das Jugendschutzgesetz missachtet, macht sich strafbar. Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote gelten als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten und das kann richtig teuer werden. Ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro droht!
Regel Nr. 2:
Hat jemand Zweifel an deinem Alter, musst du dich ausweisen oder einen seriösen Erziehungsbeauftragten bei dir haben. Bestehen weiterhin Zweifel, wirst du nach Hause geschickt.
Regel Nr. 3:
Milchbars, Stehcafés, Bäckereien und Metzgereien mit Stehtischen gelten nicht als Gaststätten.
Regel Nr. 4:
Jugendliche, die zwar noch nicht 18 Jahre alt, aber schon verheiratet sind, gelten in Gaststätten, im Kino und bei Tanzveranstaltungen als Erwachsene.
* Erziehungsberechtigter war gestern. Im aktuellen JuSchG heißt die volljährige Person, die auf dich aufpassen, dich leiten und lenken soll (so steht’s wörtlich geschrieben) und im Einverständnis deiner Eltern handelt, Erziehungsbeauftragter. Ein älterer Freund über 18 Jahre, der mit dir um die Häuser zieht, dürfte nicht im Sinne deiner Eltern agieren. Übrigens: Personensorgeberechtigte ist nur ein anderes Wort für Eltern.
- Kontingent zum Festpreis
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